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Kostenerstattungsverfahren

Wer als gesetzlich versicherte/r Patient*in eine Psychotherapie machen möchte, wendet sich normalerweise an eine/n Vertragspsychotherapeut*in der kassenärztlichen Vereinigung. Leider ist es sehr häufig so – und Sie haben vielleicht auch schon diese Erfahrung auf der Suche nach einem Therapieplatz gemacht, dass Vertragstherapeut*innen keine freien Therapieplätze haben. Oftmals sind diese Kolleg*innen so ausgelastet, dass Sie nicht einmal mehr dazu kommen, auf die vielen Anfragen zu antworten. Da Sie als Patient*in jedoch Anrecht auf eine zeitnahe Behandlung haben, kann man – wenn ihnen nicht zeitnah von der Terminservicestelle der KV ein/e Behandlerin vermittelt werden kann – von "Systemversagen" sprechen und in diesem Falle dürfen Sie eine Psychotherapie bei einem äquivalent ausgebildeten Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz machen (bspw. bei mir). Für eine solche Beantragung sind ein paar Dinge zu beachten – die Chancen stehen (je nach Kasse) jedoch gut, eine Therapie bewilligt zu bekommen. Sie können das Kostenerstattugnsverfahren parallel zu ihrer Suche nach Plätzen bei Vertragstherapeut*innen laufen lassen – insofern können sie nur gewinnen!

Falls Sie als gesetzlich versicherte/r Patient*in Interesse an einer Behandlung bei mir haben, melden Sie sich gerne bei mir

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